Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt und lassen Sie sich ausführlich über die Rechtslage und die Folgen beraten.
Wir überprüfen, welche Schadenspositionen Ihnen zustehen. Von Schadensersatz, Nutzungsausfall, Heilbehandlungskosten bis hin zum Schmerzensgeld.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung kürzt den Schadensbetrag oder erkennt ihre Einstandspflicht nicht an?
Wir vertreten Sie im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Verfahren, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Bußgeldbescheid & Führerschein
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und halten diesen für fehlerhaft? Suchen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf! Innerhalb von zwei Wochen muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, ansonsten ist gibt es keine Möglichkeit den Bußgeldbescheid anzufechten.
Führerscheinmaßnahmen sind für den Betroffenen eine einschneidende Maßnahmen, da sie das persönliche und das berufliche Leben betreffen. Von der Sperre, der Beantragung der Führerscheins bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot. Wir unterstützen Sie in jedem Verfahrten.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist ein besonderer Tatbestand des Strafrechts. Normiert sind schwere Verkehrsverstöße, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit eingeordnet werden können, z.B.: Unfallflucht, Trunkheitsfahrt oder illegales Kraftfahrzeugrennen.
Oft ist das Augenmerk auf die Nebenfolgen zu richten. Ein Begehung einer Verkehrsstraftat führt in manchen Fällen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperre. Im Falle einer Sperre können Sie für einen Zeitraum von mindestens (!) sechs Monaten keinen Führerschein bei der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.