Strafrecht - Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Strafrecht

Wir bieten Ihnen eine hochspezialisierte und ergebnisorientierte -bundesweite- Strafverteidigung in allen Instanzen an. 
Neben den allgemeinen Tatbeständen, bearbeiten Rechtsanwälte Iven insbesondere: 

Betäubungsmittelstrafrecht 
Kapitalstrafrecht 
Jugendstrafrecht 
Berufung & Revision
Ordnungswidrigkeits- & Bußgeldverfahren
 Medizinstrafrecht
Nebenklage- & Adhäsionsverfahren

Notfallnummer: 01522 6127232

Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Sie haben eine Vorladung, Anklageschrift oder Strafbefehl erhalten?

Meistens erhält man zum ersten Mal Kenntnis von einem laufenden Strafverfahren, wenn man eine polizeiliche Vorladung erhält. Man erhält die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. 

Dies sollten Sie unter keinen Umständen tun und folgende Regeln beachten:

1. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

2. Erteilen Sie keine Einwilligung in behördliche Ermittlungs-
     maßnahmen. 

3. Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger! 

 

Ihr Gebrauch vom Schweigerecht darf nicht zur Ihren Lasten ausgelegt werden. Sprechen Sie 
immer zuerst mit Ihrem Verteidiger, bevor Sie sich zur Sache äußern.

Sie sind nicht verpflichtet Ihre Einwilligung in behördliche Ermittlungsmaßnahmen zu erteilen. Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, ist die 
Ermittlungsmaßnahmen nur noch eingeschränkt überprüfbar. 

Vertretung im Strafverfahren

Vertretung im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren vertreten wir Sie engagiert und diskret. 

Mit Erhalt der Ermittlungsakte wird die Angelegenheit umfangreich besprochen und eine auf den Einzelfall abgestimmte  Verteidigungsstrategie entwickelt.  

Das Ziel im Ermittlungsverfahren ist die Verfahrenseinstellung, um eine für den Beschuldigten belastende Hauptverhandlung zu verhindern.

Verteidigung vor Gericht

Sollte eine Hauptverhandlung unabwendbar sein, verteidigen wir Sie vor Gericht, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 

Das Hauptverfahren ist das zentrale Geschehen im Strafprozess und kann für den Beschuldigten eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Umso wichtiger ist es, sich von einem Strafverteidiger zur Wahrung der Verfahrensrechte verteidigen zu lassen.

Berufung & Revision

Nicht jedes Strafurteil ist endgültig! 
Es besteht meist die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen. 

Lassen Sie sich von Ihrem Strafverteidiger umfassend beraten, welches Rechtsmittel sinnvoll ist, um das Urteil anzufechten. 

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Nebenklagevertretung

Wenn Sie Opfer Straftat geworden sind oder ein naher Angehöriger durch eine Straftat schwer verletzt worden ist, vertreten wir Sie im Strafverfahren. Es gibt die Möglichkeit die Rechte des Geschädigten als Nebenkläger wahrzunehmen. 
Als Nebenkläger haben Sie eigene Verfahrensrechte vom Fragerecht bis hin Antragsrecht, die wir für Sie durchsetzen.

Adhäsionsverfahren

Im Adhäsionsverfahren entscheidet das Strafgericht über zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten, z.B. Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Lassen Sie sich über die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes und die Vorgehensweise anwaltlich beraten. 

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht

Aufgabe Ihres Strafverteidigers

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist die Verteidigung und Wahrung der Beschuldigtenrechte. Oft ist der Strafverteidiger der einzige Beistand für den Beschuldigten, der sich dem riesigen Ermittlungsapparat der Staatsanwaltschaft allein gegenübersieht. Umso wichtiger ist die engagierte Verteidigung des Beschuldigten. Von der sorgfältigen Überprüfung der Ermittlungsakte bis hin zur Achtung eines fairen Verfahrens

Wahlverteider & Pflichtverteidiger

Grundsätzlich übernehmen wir Ihre strafrechtliche Angelegenheit als 
Wahlverteidiger.

Die Vergütung Ihres Wahlverteidigers richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 

Es besteht die Möglichkeit eine abweichende Honorarvereinbarung abzuschließen, wenn es sich um eine umfangreiche Strafsache 
handelt und die gesetzlichen Gebührentatbestände dem Arbeitsumfang nicht gerecht werden.   

 

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, steht es Ihnen zu einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. 

Wir übernehmen Ihr Strafverfahren -nach entsprechender Rücksprache- auch als Pflichtverteidiger.

Sie haben als Beschuldigter ein Wahlrecht und können den Strafverteidiger Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger benennen, sofern keine 
wichtigen Gründe entgegenstehen.

Die Kosten des Pflichtverteidigers werden zunächst von der Staatskasse übernommen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung steht jedoch der Staatskasse Ihnen gegenüber ein Erstattungsanspruch zu. 

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