Familienrecht
Umfassende Beratung und zuverlässige Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten aufgrund
jahrzehntelanger Praxiserfahrung des Rechtsanwalts Axel Iven.
Scheidungsverfahren
Ein Scheidungsverfahren ist nicht nur eine rechtliche, sondern insbesondere auch eine persönliche Angelegenheit.
Rechtsanwalt Axel Iven berät Sie umfänglich über die Voraussetzungen bis hin zu den
Folgen eines Scheidungsverfahrens und sorgt für eine angemessene Berücksichtigung Ihrer Interessen.
Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang, sodass sich mindestens ein Partner anwaltlich vertreten lassen muss.
Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht betreffen insbesondere Fragen des Kindeswohls und der Ausgestaltung der Beziehung von
Eltern und Kind. Die rechtlichen Regelungen sind komplex und die Entscheidungen können weitreichende Auswirkungen auf das Familienleben haben.
Eine anwaltliche Vertretung kann wesentlich dazu beitragen, die eigenen Rechte effektiv wahrzunehmen und gleichzeitig eine am Kindeswohl orientierte Lösung zu fördern. Ziel ist es, eine rechtlich und persönlich tragfähige Regelung zu erreichen, die den Interessen des Kindes und der Beteiligten gerecht wird.
Zugewinn- und Unterhaltsverfahren
Im Zugewinnverfahren wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs der Ehepartner ermittelt und unter Umständen ausgeglichen. Besonders bei einer Scheidung spielt dieser eine wichtige Rolle, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
Ein Unterhaltsverfahren dient der Klärung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, beispielsweise für Kinder oder Ehegatten (Trennungsunterhalt u.a.).
Dabei werden die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse der Beteiligten berechnet, um die Höhe des Unterhalts zu bestimmen.